AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
- Die Geräte werden dem Mieter vollständig und
in betriebsbereitem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel
müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten
werden.
- Es gilt die jeweils zur Zeit gültige Mietpreisliste.
Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager
für den Mietzeitraum Mo. - Sa. (Rückgabe jeweils
12:00 Uhr des Folgetages). Wochenendvermietungen werden
mit 1,5 Tagessätzen berechnet. Die Mietdauer errechnet
sich, soweit nicht anders vereinbart, aus den Tagen zwischen
Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer
Firma.
- Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe
der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten
Mietzeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.Wird
die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der
Mieter für jeden weiteren Tag 100% des Listenmietpreises.
- Die von der Firma PAVB PA Verleih Berlin gewährten
Rabatte sind verbindlich. Die Rabatte verfallen jedoch nach
Ablauf der ersten Mahnstufe vollständig.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle während
der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten
in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere
Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung
des Mieters.
- Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden
müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
- Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom
Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden.
Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig.
Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert
zu tragen.
- Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten.
Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung
aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte
gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch
genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die
zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich
werden.
- Bei Vereinbarung eines monatlichen Mietzinses ist dieser
Mietzins monatlich im voraus zum dritten Werktag eines jeden
Monats zur Zahlung fällig.
Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung,
verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte
entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen. Der Vermieter
ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte
oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht
zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei
Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaftwerden
von Geräten, usw. ...
- Die Geräte dürfen, soweit nicht anders vereinbart,
nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Versand von Geräten erfolgt auf Kosten des Mieters
auf einem Versandweg nach Wahl des Vermieters, sofern nicht
anders vereinbart. Mit der Aufgabe der Geräte zum Versand
geht die Gefahr auch des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer verzögerten
Auslieferung auf den Mieter über. Die Kosten einer
auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung
gehen zu dessen Lasten.
- Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen
bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe
der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit
zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben
oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung
zu stellen. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrüge
sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt,
Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt.
Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Berlin
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